Haftplicht

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Ansprüche von Dritten, denen Sie ohne Absicht Schaden zugefügt haben, sei es an der Person selbst oder an ihrem Eigentum. In der Schweiz ist die Haftpflichtbestimmung im  Schweizer Obligationenrecht geregelt. Jede Person haftet mit ihrem Vermögen für Schäden, die einer Drittperson oder ihrem Eigentum zugefügt wurden.

OR Art. 41: “Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.“

Das Wichtigste in Kürze

Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen Personen- und Sachschäden. Ein Beispiel, das Sie sicherlich kennen, ist, wenn Sie mit dem Fahrzeug Ihres Kollegen fahren. Sie sind kurz abgelenkt und schon ist es passiert. Das Auto hat einen Totalschaden erlitten. In genau solchen Fällen schützt Sie eine Privathaftpflichtversicherung. Auch Mieterschäden werden über diese Versicherung gedeckt. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Kosten wie Expertise-, Anwalts-, Gerichts- und Schadenverhütungskosten sowie Parteientschädigung. Nicht versichert sind Schäden, die eine versicherte Person in Ihrem gemeinsamen Haushalt erleidet, Schäden aus hauptberuflichen Tätigkeiten, Sachschäden durch Abnützung, Schäden durch übertragbare Krankheiten, vorsätzliche Schäden durch Verbrechen oder Schäden aus vertraglicher Haftung.

GRUNDSATZ

Eine Privathaftpflicht schützt Sie gegen Ansprüche, die von Dritten erhoben werden.

VERSICHERTE PERSONEN

Mit einer Privathaftplicht können sich Einzelpersonen oder Familien versichern. Es ist darauf zu achten, dass das Konkubinat nicht von allen Versicherungen gleich behandelt wird.

VERSICHERUNGSUMFANG

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Schadenverhütungskosten